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Tag des Feuerlöschers am 10. Februar

 

Bei einem Entstehungsbrand kann der Einsatz eines Feuerlöschers einen schlimmeren Schaden verhindern. In Gewerbebetrieben ist das Vorhalten von Feuerlöschern vorgeschrieben. Privathaushalte brauchen nach der aktuellen Rechtslage keinen Feuerlöscher, aber es wäre trotzdem sinnvoll einen zu haben.

  

Übersicht verschiedener Feuerlöscher, Quelle: Freiwillige Feuerwehr Wesenberg

 

Ein Löschversuch sollte tatsächlich nur unternommen werden, wenn dies gefahrlos möglich ist und man es sich auch zutraut. Auf den Feuerlöschern ist eine Bedienungsanleitung angebracht. Diese sollte regelmäßig in Ruhe durchgelesen werden, um im Brandfall schnell handeln zu können.   

 

 

 

Brandschutzzeichen für Feuerlöscher am Feuerlöscher selbst oder auf Flucht- und Rettungsplänen, Quelle: Wikipedia

 

Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein hat zum Löschvorgang ein Merkblatt erstellt, welches hier zu finden ist.

 

Feuerlöscher müssen spätestens alle 2 Jahre einer Prüfung unterzogen werden. Einen Hinweis dazu gibt es auf dem Feuerlöscher, wann die nächste Prüfung zu erfolgen hat. Unternehmen, die sich auf Brand- und Feuerschutz spezialisiert haben, können diese Prüfung im Normalfall übernehmen und ggfs. auch bei der Auswahl der Feuerlöscher und Löschdecken unterstützen.

 

Übersicht der Brandklassen, die je nach Verwendungsmöglichkeit auch auf den Feuerlöschern zu finden sind, Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

 

Und sollte der Löschversuch mit dem Feuerlöscher nicht erfolgreich gewesen sein oder nicht mehr möglich sein, so sind wir von der Freiwilligen Feuerwehr Plön 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche für Sie unter 112 zu erreichen!

 

Am heutigen 10. Februar ist der Tag des Feuerlöschers. Dieser Tag wurde gewählt, da am 10. Februar 1863 Alanson Crane in den USA sein Patent für ein Feuerlösch-Modell erhielt, einem Vorgänger des heutigen Feuerlöschers.